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1 Stunde pro Monat für den Verein ...

Unser Verein lebt mit und von der aktiven Beteiligung seiner Mitglieder. Deshalb können gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung 2017 und dem §4 der aktuellen Satzung die Beitragspflichten auch Arbeitsstunden beinhalten. Aber: der Einsatz derjenigen Mitglieder, die sich in ihrer Freizeit für den DHC engagieren, soll finanziell anerkannt werden.

Wir beobachten: es wird immer schwieriger, Helfer für die Vorstandsarbeit, Feste, Arbeitsgruppen usw. zu finden. In den nächsten Wochen werden wir nun nach den folgenden Regeln der Beitragsordnung Strukturen aufbauen, mit denen wir Eure Unterstütztung organisieren wollen.

Das sind die Regeln:

  • Es werden 12 Arbeitsstunden für den Verein pro Jahr und Mitglied zu je 10,00 € angesetzt. Also eine Stunde pro Monat .
     
  • Zu Arbeitsstunden verpflichtet ist jedes Mitglied, das am 30. November 14 Jahre oder älter ist. Die 12 Arbeitsstunden sind dann vom 1. Dezember dieses Jahres bis zum 30. November des folgenden Jahres einzubringen.
     
  • Eltern können keine Arbeitsstunden für Ihre Kinder übernehmen.
     
  • Wer seine Arbeitsstunden nicht oder nur teilweise abgeleistet hat, bekommt nach Ende des Berechnungsjahrs den entsprechenden Betrag / Teilbetrag abgebucht, bzw. in Rechnung gestellt.
     
  • Für mehr geleistete Arbeitsstunden erfolgt keine Vergütung. Ein Übertrag ins nächste Jahr oder auf andere Vereinsmitglieder ist nicht möglich.
     
  • Inhalt, Umfang und Durchführungszeiten der Arbeitseinsätze werden auch von den Mitgliedern vorgeschlagen und vom Vorstand festgelegt.
    Wer Jobs anbietet und organisiert, kann diesen Aufwand selbst auch als geleistete Arbeitsstunden einbringen!
     
  • Die Veröffentlichung von Arbeitseinsätzen erfolgt möglichst 2 Wochen vor den Durchführungszeiten auf der Homepage.
     
  • Jedes zu Arbeitsstunden verpflichtete Mitglied ist für die Dokumentation der abgeleisteten Arbeitsstunden selbst verantwortlich. Ein entsprechendes Formular befindet sich auf der DHC Homepage
     
  • Über Ausnahmen wegen Krankheit oder anderen Gründen entscheidet der Vorstand.
     
  • Ausgenommen von der Verpflichtung zu Arbeitsstunden für den Verein sind:
    • Vorstandsmitglieder
    • Trainer, Betreuer, Co- Trainer
    • Mitarbeiter von Arbeitsgruppen
    • Passive Mitglieder (s.u.)
    • Sponsoren
       

Passive Mitglieder sind alle Mitglieder, die unsere Sportanlagen nicht aktiv nutzen. Also beispielsweise die Eltern in einer Familienmitgliedschaft.

WICHTIG: Jeder Arbeitspflichtige ist selbst für die Dokumentation seiner Arbeitszeiten verantwortlich - siehe hier ...! Dafür haben wir ein Formular für Dich. Das mußt Du bis zum 30.11. per Email abgegeben haben. Das Original hebt Ihr gut auf.

Ihr habt Erfahrungen und Ideen zum Angebot der Arbeitsdienste, zur Durchführung, zur Organisation - jeder konstruktive Kommentar ist uns willkommen: gemeinsam werden wir besser ...


Wie funktioniert das nun praktisch? - Die weiteren Seiten erklären ...


Thomas Gerstenhöfer, Team "Arbeitseinsätze beim DHC"
4. Dezember 2017

Historie:
  12.06.17:   Veröffentlichung
  14.09.17:   Darstellung der Altersgrenze neu formuliert, um Mißverständnisse zu vermeiden
  04.12.17:   Anpassung für 2018

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